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Barrierefreiheit im Einzelhandel

Kunden gewinnen und binden

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert seit 1.1.2006 die Barrierefreiheit in Behörden, Geschäften, der Gastronomie, etc. Oft lassen sich durch kleine, kostengünstige Änderungen erhebliche Erleichterungen für Ihre Kunden erzielen.

 

Dieser Leitfaden fasst die in Geschäften üblichen Hürden und Probleme zusammen, enthält viele Tipps für Erleichterungen, enthält alle Ansprechstellen und Fördermöglichkeiten und
gibt Orientierung bei Kosten.

 

 

Folder-Bestellungen nimmt gerne Frau Alicja Prymaka, Wirtschaftspolitisches Referat der Sparte Handel, entgegen:

T 01/514 50-3263 oder alicja.prymaka@wkw.at